Psychologengesetz 2012 / Diskussions-Board

Wie bereits mehrfach berichtet, stehen die Eckpunkte des neuen Psychologengesetzes seit längerem fest, und in diesem Jahr soll es nun tatsächlich an die Umsetzung gehen.

Mittlerweile ist der Gesetzestext fertiggestellt. Derzeit wird noch an den Erläuterungen für die Regierungsvorlage gearbeitet, und es müssen – wie bei allen Gesetzen, die in Begutachtung gehen – Kostenberechnungen stattfinden. Es ist geplant, dass das Psychologengesetz 2012 im ersten Quartal des Jahres 2012 in die Begutachtung geht.

Sobald sich das neue Gesetz in der Begutachtungsphase befindet und der Textentwurf auf der Homepage des Parlaments verfügbar ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Zur umfassenden Diskussion der Neufassung 2012 des Psychologengesetzes haben wir mittlerweile ein eigenes Diskussions-Board eingerichtet, das ab sofort unter nachstehendem Link für alle interessierten DiskutantInnen offensteht: Diskussionsboard Psychologengesetz 2012. Das Board wird von Elisabeth Honemann und Gerald Kollmann moderiert, wir hoffen auf rege Beteiligung und niveauvolle Beiträge.

via PsychologInnen-Forum.

Jahrestagung 2012 am 17.11.2012 in Graz

Die Planungen für die 2012 des Ö.P.F. sind bereits in vollem Gang. Fixiert wurden mittlerweile der Termin (Samstag, 17.11.2012), der Ort (Graz) und das Thema (“Identität“). Nähere Informationen zum genaueren Ablauf bzw. zu den Rahmenbedingungen werden wir im Lauf der nächsten Wochen auf unserer Website veröffentlichen.

WIe immer sind uns Anregungen, Vorschläge und Wünsche im Hinblick auf Ablauf und Gestaltung herzlich willkommen und können am besten per e-Mail an >tagung2012@psychologenforum.at< gerichtet werden.

Aktuelle Information zur DVR-Meldepflicht gemäß DSG 2000

Aus gegebenem Anlass wurden wir vom Gesundheitsministerium über die Ergebnisse von Gesprächen des Ressorts mit der Datenschutzkommission informiert, die zur Klärung von diversen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Meldepflicht gemäß dem Datenschutzgesetz 2000 im Hinblick auf die Tätigkeit von Gesundheits- und Klinischen PsychologInnen geführt wurden.

Daraus geht hervor, dass für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, die im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit zur Dokumentation verpflichtet sind, eine Meldepflicht gemäß § 17 DSG 2000 (mit Ausnahme von Datenanwendungen, die einer Standardanwendung entsprechen) besteht.

Entgegen der in den Medien kolportierten Meldungen steht allerdings „DVR-Online“ (ein Portal zur vereinfachten Online-Einbringung von Meldungen) derzeit leider noch nicht zur Verfügung, das System „DVR-Online“ kann erst ab Erlassung und Inkrafttreten einer neuen „Datenverarbeitungs­register-Verordnung“ erfolgen, die bis spätestens 01.01.2012 zu erlassen ist.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in dem hier zum Download bereitgestellten Schreiben des Ministeriums an das Ö.P.F.

Detaillierte Angaben zum Procedere der Meldung im DVR-Register finden Sie direkt auf der Website der Österreichischen Datenschutzkommission unter nachstehendem Link:

http://www.dsk.gv.at/site/6294/default.aspx

Novellierung des Psychologengesetzes

Eine Novellierung des Psychologengesetzes, das seit mehr als 20 Jahren fast unverändert in Kraft ist, ist seit langem im Gespräch, bereits vor 10 Jahren hat es dazu Vorüberlegungen gegeben. Die Änderungen bei der universitären Ausbildung und die Entwicklungen im bringen nun die doch eher dringliche Notwendigkeit mit sich, das Berufsgesetz zu adaptieren und auch eine Reihe von Bestimmungen aufzunehmen, die in später entstandenen Gesetzen (Zivilrechts-Mediationsgesetz, Musiktherapeutengesetz) bzw. Novellen (Ärztegesetz) bereits zu finden sind. Die Komplexität der Regelungen bedingt nun eine völlige Neufassung des Gesetzes.

Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung des Psychologenforums zu diesem Thema hat uns die Referentin, Frau MR. Dr. Paula Lanske, interessante und vielversprechende Einblicke in die neu erarbeitete Materie gegeben, die hier näher ausgeführt sind.

Neuregelung der Umsatzsteuervoranmeldung in Kraft

Ab Jänner 2011 sind Unternehmer, deren Vorjahresumsatz 30.000 Euro überstiegen hat, ver­pflichtet, vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) einzureichen. Bisher mussten diese Unter­nehmer lediglich Umsatzsteuervorauszahlungen – allerdings monatlich – entrichten.

Eine Verpflichtung zur monatlichen Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht erst ab einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro. Der Unternehmer kann jedoch durch fristge­rechte Abgabe einer Voranmeldung für den Kalendermonat Jänner 2011 den Kalendermonat als Vor­anmeldungszeitraum wählen.

Die bisherige Grenze von 7.500 Euro für die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahres­erklärung wird ab der Veranlagung 2011 auf 30.000 Euro angehoben.

Übersicht: UVA-Abgabeverpflichtung und Zahlung ab 2011

via Psychologenforum: Aktuelle Infos.

BAGS-Kollektivvertrag für 2011 abgeschlossen

Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen erzielten die VertreterInnen der Arbeitgeber­Innen und ArbeitnehmerInnen der Sozialwirtschaft trotz der wirtschaftlich besonders angespannten Situation am 13. Jänner 2011 für den größten Kollektivvertrag der Sozialbranche BAGS Kollektiv­vertrag eine Einigung, bei der die Inflationsrate, die Kaufkraftsicherung und die knappen öffent­lichen Fördermittel Berücksichtigung fanden.

Die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe BAGS wurde im Bestreben, gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Tätigkeiten in ein und derselben Branche zu schaffen, im Februar 1997 mit freiwilliger Mitgliedschaft gegründet. Sie verhandelte in der Folge mit den Fachgewerkschaften GPA-djp und vida einen bundesweiten Kollektivvertrag für den gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste einschließlich Behindertenarbeit, der Kinderbetreuung und Jugendwohlfahrt sowie der Arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen.

Mit der Satzung des BAGS Kollektivertrages unterliegen mehr als 80.000 Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen diesem Kollektivvertrag.

Die Verhandlungsergebnisse können Sie sich unter nachstehenden Links als PDF-Files herunterladen:

via Psychologenforum: Aktuelle Infos.

Ö.P.F.-Standpunkt zu Diskussion um psycholog. Behandlung

Gesundheits- und klinisch-psychologische Leistungen als Sachleistung der Sozialversicherung

Die teilweise aufgeregt und unsachlich verlaufenen Diskussionen der letzten Wochen zum Thema der psychologische Behandlungskompetenz (“Burnout-Diskussion”, “psychologische Behandlung auf Krankenschein”) haben wir mit Interesse, aber auch mit Besorgnis verfolgt und sind nicht umhin gekommen, dem Gesundheitsminister und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger unsere Fach­meinung zu dieser Thematik zu übermitteln. Im Nachstehenden finden Sie die wesentlichsten Argumentationspunkte unseres Schreibens.

Als unabhängige berufliche der Gesundheits- und Klinischen Psycho­logInnen ist uns natürlich die Aufnahme zusätzlicher psychologischen Leistungen in den Leistungskatalog der Pflichtversicherung ein sehr wichtiges Anliegen. Allerdings greift die mediale Darstellung in den letzten Wochen zu kurz und wird einer differenzierten Darstellung der Problematik nicht gerecht.

Die klinisch-psychologische ist ja bereits eine Sachleistung der Sozial­versicherung und hat sich als wertvolle gesundheitsbezogene Maßnahme erwiesen, vor allem auch als Möglichkeit, festzustellen, ob und inwieweit bei den uns zugewiesenen PatientInnen psychische Störungen vorliegen und welche situativen Änderungen, Änderungen der Lebensführung und weiterführenden Behandlungsmaßnahmen aus psychologischer Sicht zu empfehlen sind.

Dies sind unter anderem explizit klinisch-psychologische Interventionen — wie gesundheits­psychologische Beratungen und klinisch-psychologische Behandlungen — die unserer Berufs­gruppe vorbehalten sind. Organisations- und arbeitspsychologische Beratungen und Interventionen werden auch von PsychologInnen anderer Fachrichtungen durchgeführt, und im psychotherapeutischen Bereich sind neben PsychologInnen natürlich auch noch andere Berufsgruppen als PsychotherapeutInnen tätig.

Einerseits können nicht alle gesundheitsbezogenen Maßnahmen Pflichtleistungen der Sozialversicherung sein, andererseits gibt es im Vorfeld und im Bereich psychischer Störungen eindeutig Versorgungslücken, vor allem aber auch in der psychologischen Betreuung von chronischen Kranken an der Schnittstelle von stationärem und ambulantem Bereich.

Daraus ergibt sich aus der Sicht unserer Berufsgruppe die Notwendigkeit einer umfassenden sachlichen Diskussion, welche alle involvierten Berufsgruppen einbezieht und ohne parteipolitisches Kalkül dazu beitragen sollte, dass einerseits Parallelstrukturen vermieden und andererseits explizite Versorgungslücken geschlossen werden können.

Ein Anliegen von uns ist auch die Präzisierung der Tätigkeiten und Leistungen von Gesundheits- und Klinischen PsychologInnen, unter anderem auch, um für Leistungsträger, KlientInnen und PatientInnen mehr Transparenz zu bieten. Wir erhoffen uns eine solche Präzisierung durch die geplante Novelle des Psychologengesetzes.

Abschließend wollen wir nochmals den Wunsch nach einer gesetzlich verankerten politisch unabhängigen Berufsvertretung der im tätigen PsychologInnen depo­nieren, die als kompetenter und verlässlicher Gesprächs- und Verhandlungspartner wahrgenommen wird. Die aktuelle Diskussion zeigt unter anderem auch, dass die derzeitige Lösung — verschiedene Vereine sehen sich als Interessenvertretung, und wesentliche Auf­gaben einer Berufsvertretung werden vom Gesundheitsministerium übernommen — den zukünftigen Anforderungen nicht gerecht werden kann.

Eine weiterführende sachliche Diskussion der Thematik bietet sich an und wäre in unserem bis dato leider viel zu wenig genutzten Informations- und Diskussionsforum gut aufgehoben und abwickelbar. Klicken Sie einfach auf den nachstehenden Link, wenn Sie etwas zur Diskussion beitragen wollen…

http://info.psychologenforum.at/index.php?topic=97.0

via Psychologenforum: Aktuelle Infos.

Informationsbroschüre für WahlpsychologInnen

Aufgrund vielfältiger Anfragen und Unsicherheiten zum Thema der Abrechnung von Anspruchsberechtigen bei der Inanspruchnahme der Leistungen von WahlpsychologInnen haben wir uns entschlossen, eine Broschüre zu erstellen, in der die genauen Bestimmungen und Rahmen­bedingungen aufgeführt sind und die genauen Modalitäten beschrieben werden. Diese Broschüre liegt nun in mittlerweile überarbeiteter Form unter Einbezug der Neuerungen der 9. Zusatz­verein­barung bzw. der Ergebnisse der jüngsten Vertragsverhandlungen vor und kann unter dem nachstehenden Link als PDF-File heruntergeladen werden:

Broschüre WahlpsychologInnen 2010

via Wahlpsychologen.

Selbstständige: neuer Freibetrag für investierte Gewinne ab 2010

Als Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13./14. Bezuges von Lohnsteuerpflichtigen wird bei einkommensteuerpflichtigen Selbständigen mit Wirksamkeit ab 2010 der „Freibetrag für inves­tierte Gewinne“ (FBiG) von derzeit 10% auf 13% erhöht, auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinn­ermitt­lungsarten ausgeweitet und in „Gewinnfreibetrag“ umbenannt.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einer von Herrn Mag. Manfred Kenda (Die Steuer­berater, Klagenfurt) für das Ö.P.F. zusammengestellten Info-Broschüre, die Sie unter nachstehendem Link herunter­laden können (PDF-File, 75 kB).

Gewinnfreibetrag 2010

Neue Richtlinien für Eintragung in WahlpsychologInnen-Liste

Vom Hauptverband wurden wir informiert, dass mittlerweile neue (aktualisierte) Richtlinien für die Eintragung in die vom Hauptverband geführte Liste der WahlpsychologInnen existieren.

Nach wie vor ist für die Aufnahme in die Liste der WahlpsychologInnen der sozialen Kranken­versicherung ein entsprechender Antrag an den Hauptverband der öster­reichischen Sozial­versicherungsträger notwendig, und die über­mittelten Unter­lagen werden dann nach formeller Über­prüfung auch einer inhaltlichen gutachter­lichen Kontrolle unterzogen. Neu wurde eingeführt, dass als einmaliger Kosten­beitrag eine Pauschal­gebühr in Höhe von € 100,– (USt.-frei) zu entrichten ist.

Nähere Angaben zum Procedere finden Sie in einer Informationsbroschüre des Hauptverbands, die Sie unter nachstehendem Link herunterladen können (Word-Dokument, 45 kB):

http://tinyurl.com/WahlPsyInfo

Vertragspsychologie: Wegfall der Chefarztpflicht

Die Ende November ausverhandelte 9. Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertag für klinisch-psychologische wurde nun von den Gremien des Haupt­verbandes österreichischer Sozialversicherungsträger bestätigt, die letzte Hürde war die gestrige Sitzung des Verbandsvorstandes.

Damit steht nun fest, dass die 9. Zusatzvereinbarung mit 01.04.2009 in Kraft tritt. Bis dahin gelten allerdings noch die alten Regelungen (also auch die Genehmigungspflicht für Überweisungen von Allgemeinmedizinern, Wahlärzten etc.)

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Wegfall der Genehmigungspflicht (Chefarztpflicht) für Überweisungen von Allgemein­medizinern etc. — Wichtig: Dies gilt nur für Überweisungen zu Vertrags­psychologInnen und nicht für Wahl­psycholog­Innen, bei denen weiterhin die bisherige Regelung hinsichtlich der Genehmigungen aufrecht bleibt
  • Honorierung von 40% aller stattge­fundenen und verrechne­ten Befund­besprechungen (Position 13 ) — bisher wurden nur 15% honoriert
  • mehr Flexibilität bei der Kombination und Verrechnung von Leistungs- und Persön­lichkeits­tests
  • Klarstellung, dass Explorationseinheiten (à 30 Minuten) auch an verschie­denen Tagen statt­finden können
  • Einführung der RC-Codes

 

Stellungnahme des Ö.P.F. zur Novellierung des GuKG

Das Psychologenforum hat noch innerhalb der Begutachtungsfrist, die am 30.11.2008 abgelaufen ist, eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und des Ärztegesetzes 1998 eingebracht, nachdem im uns vorliegenden Entwurf, der auf der Parla­mentswebsite eingesehen werden kann, sehr missverständliche Formulierungen enthalten waren.

Unsere Stellungnahme ist mittlerweile ebenfalls veröffentlicht worden und kann ebenso wie der Gesetzestext unter nachstehendem Link abgerufen werden:

 

Neuerlich Fehler bei elektron. Übermittlung von Abrechungsfiles

Vertragspsychologie:

Leider ist es derzeit wieder einmal nicht möglich, die mit Epsylon erstellten elektronischen Abrechnungsfiles via Bürgerkarten-Signatur an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Obwohl die Abrech­nungs­dateien von Epsylon fehlerfrei bereit­gestellt werden, kommt nach dem Signieren der Abrechnungsfiles mit der Bürgerkarte nach kurzer Wartezeit folgende Fehler­meldung:

“Ergebnis der Verarbeitung des Verrechnungsscheines:
Die gepackten Daten konnten nicht gelesen werden.

Eine Möglichkeit, diesen Fehler zu umgehen, ist derzeit leider noch nicht bekannt. Die für die Datendrehscheibe verantwortliche Stelle wurde bereits informiert, es gibt aber leider noch keine Abhilfe bzw. auch keine Rückmeldung.

Info-Folder des Ö.P.F.

Nachdem wir uns entschlossen haben, im laufenden Jahr verstärkt KollegInnen anzusprechen und für eine Mitgliedschaft im Ö.P.F. zu interessieren, stehen uns nun auch Info-Folder zur Verfügung, die Stefan Sternbacher sehr kreativ gestaltet und umgesetzt hat. Sie können die Folder als PDF-File unter nachstehendem Link von unserer Website herunterladen:

Ö.P.F.-Folder

Ö.P.F.-Folder (2)

Sollten Sie mehrere gedruckte Exemplare für “Werbezwecke” benötigen, schicken Sie uns einfach eine e-Mail an office@psychologenforum.at und teilen Sie uns mit, wie viele Exemplare Sie benötigen und an welche Adresse wir Ihnen die Folder übermitteln sollen…

Gesetzesentwurf zum KV-ÄG: Stellungnahme des Ö.P.F.

Am 14.05.2008 wurden zwei Gesetzesentwürfe in die Begutachtung geschickt, die als erste Stufe der Gesundheitsreform doch einige wesentliche Änderungen im Österreichischen einleiten sollen, und zwar die Entwürfe zum Krankenversicherungs­änderungs­gesetz sowie zum SV-Holding-Gesetz. Die Begutachtungsfrist dazu ist nun am 27.05.2008 abgelaufen.

Auch unsere Berufsgruppe wird von Veränderungen im Rahmen der Gesundheitsreform betroffen sein, in der ersten Stufe zunächst konkret nur die VertragspsychologInnen für klinisch-psycho­logische . Im vorliegenden Entwurf des sind einige Änderungen im Vertragsrecht vorgesehen. Die meisten Änderungen im Vertragspartnerrecht betreffen v.a. die Ärzte – so ist nicht geplant die Re-Zertifizierung von Kassenverträgen auch für andere Vertragspartner einzuführen. Andere Regelungen treffen auf die VertragspsychologInnen bereits zu, so die Möglichkeit, bei einem vertragslosen Zustand — wenn keine Einigung mit der Berufsvertretung möglich ist — Einzelverträge zu vergeben.

Da zwei der geplanten Änderungen auch die Gruppe der VertragspsychologInnen treffen würden, haben wir als der GesundheitspsychologInnen und Klinischen PsychologInnen eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier finden. Es geht dabei einerseits um die Verpflich­tung, unmittelbar nach Inanspruchnahme einer Leistung dem Patienten eine Quittung auszustellen, sowie um die Änderung der Vertragshoheit — d.h. Gesamtverträge sollen nicht mehr mit dem Hauptverband verhandelt werden, sondern mit den einzelnen Trägern der Krankenversicherung. Beides ist für unsere kleine Berufsgruppe unzumutbar, und wir hoffen, dass unsere Einwände berücksichtigt werden.

Die Gesetzesentwürfe und abgegebenen Stellungnahmen dazu finden Sie unter nachstehenden Links: